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In seinem Gutachten verweigert der „Gehilfe“ der Versicherungen die Bemessung der Funktionsausfälle des linken Beines (siehe Anlage 1).

In seiner Stellungnahme bestätigt er selbst, dass er doch die Funktionsausfälle im Bein bemessen hätten müssen, obwohl hier nicht die Ursache des Schadens liegt (siehe Anlage 2):

Dass er diesen Funktionsausfall im orthopädischen Bereich nach der Gliedertaxe bemessen hätte müssen, bestätigt zudem auf Anfrage das Gutachteninstitut, in dem er selber Mitglied ist (siehe Anlage 3)

Der Wert dieser Täuschung wurde anhand des sehr ausführliche neurologischen Gutachtens von einem echten Arzt bemessen (siehe Anlage 4)

Der Gliedertaxenwert des Beines sind 70%. 
3/4 davon sind gemäß Adam-Riese: 52,5%

Dieser Wert liegt über den 45% auf die ich mich vor dem Kölner Landgericht einlassen musste, weil den Richter es lieber war einem Schwerbehinderten den Bruch des Versicherungsvertrages mit einer nachträglichen Begutachtung anzudrohen, als denn sich die Tatsachen anzuschauen.
Da der Wert  größer ist als das Zivilrechtliche Ergebnis, reicht dieser Wert aus um den Betrug auch von der Summe her zu begründen.