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Wahre Strukturreform mit Kfz-Kenzeichen

In der Bundesrepublik gibt es laut Statistischen Bundesamt zum 1. Januar 2006 54.909.900 in Betrieb befindliche Kraftfahrzeuge – sprich Pkws, Motorräder und Lkws...in Worten: an die fünfundfünzig Millionen Fahrzeuge!

Bisher hat jeder Landkreis – die zweitniedrigste staatliche Gliederung (vor den Gemeinden) – das Recht und die Pflicht eigene Kennzeichen herauszugeben. Dies bedeutet, dass bei einem Umzug es für die Bürger üblicher Weise notwendig ist auch die betriebenen Kfzs umzumelden und somit eine staatliche Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, was dazu führt, dass allein für die Verwaltung der Kfz-Zulassung eine erhebliche Anzahl an öffentlich Bediensteten – mit den entsprechenden Personalkosten – notwendig ist.

Wenn man jetzt die Kfz-Kennzeichen nicht mehr nach Landkreisen zuordnen würde, sondern aus den 16 Bundesländern sieben "Kfz-Zulassungsbereiche" generiert – die überfällige Neugliederung der Bundesländer ist dafür noch nicht einmal notwendig – so entfallen auf die hier aufgezeigten sieben möglichen Zulassungsbereiche jeweils maximal knapp 12 Millionen verschiedene Kennzeichen:

1.        Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Meeklenburg-Vorpommern = 7.989.054 Kraftfahrzeuge

2.        Hessen, Rheinlandpfalz und Saarland = 7.961.613 Kraftfahrzeuge

3.        Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen = 5.766.710 Kraftfahzeuge

4.        Bayern = 9.338.023 Kraftfahrzeuge

5.        Baden-Württemberg = 7.529.744 Kraftfahrzeuge

6.        Berlin und Brandenburg = 3.135.297 Kraftfahreuge

7.        Nordrhein-Westfalen = 11.445.479 Kraftfahrzeuge

 Die einzelnen regionalen Zulassungsbereiche unterscheiden sich im Kennzeichen in der ersten Position – einer Ziffer von 1 bis 7. Die 8, 9 und die 0 können für Bundesangelegenheiten genutzt werden. Nach der „Zulassungsbereichs-Ziffer“ folgt der Querstrich und die Zulassungsplaketten.

Danach folgen fünf Buchstaben A-Z plus Ä,Ü,Ö – also 29 verschiedene Variationen. Daraus ergeben sich bei fünf zu besetzenden Buchstabenwerten 20.511.149 Variationsmöglichkeiten – pro Zulassungsbereich, gerechnet ohne die Variationen bei denen weniger als 5 Buchstaben verwendet werden.

Jedes Zulassungsamt würde eine Verbindung mit einem Zentralcomputer für den Zulassungsbereich bekommen.
Bei dem entweder eine freie Zulassungsvariante oder ein Wunschkennzeichen beantragt werden kann – die dann für die Zeit bis zur Bestätigung der Verwendung durch das beantragende Zulassungsamt – für das dieses maximal 5 Minuten Zeit bekommt – für die anderen Zulassungsämter gesperrt ist.

Durch diese Vereinfachung des Systems müssen bei einem Umzug innerhalb der Zulassungsbereiche nicht mehr die Kennzeichen geändert werden. Es folgt daraus neben den Einsparung bei den Bürgern für weniger neue Kennzeichen (ca. 50 Euro), eine Verwaltungsvereinfachung, die bei den Zulassungsämtern weniger Personal erfordert und damit öffentliche Kosten einspart. Diese Einsparungen müssen natürlich erst mal die Investitionen in den Zentralcomputer, etc. amortisieren. Aber wenn die Einsparpotentiale konsequent von Anfang an genutzt werden – und nicht jeder Landes- oder Bezirksfürst seinen Ämtern die öffentlichen Bedinsteten bei der Kfz-Zulassung auf Teufel-komm-raus erhalten will – dann sollte diese Amortisation schon nach nur ca. zwei Jahre erreicht sein.