Von Gewinnen und Lohnerhöhungen.
Die vor allem von den SPD-Oberen und Gewerkschaftlern geforderten kräftigen Lohnerhöhungen aufgrund der sich aus den Geschäften der privaten Unternehmen ergeben haben gestiegenen Unternehmensgewinne – insbesondere des letzten Jahres – ist temporär nicht konkludent zu den geforderten Lohnerhöhungen und beweist abermals, dass die hier angesprochenen Damen und Herren von wirtschaftlicher Logik soviel verstehen, wie Walfische vom Salto:
Die ausgewiesenen Gewinne, sind ein Beleg für die in der Bilanz und oder GuV abgebildeten guten Geschäfte der vergangenen Periode. Jetzt umgesetzte Lohnerhöhungen haben aber ausschließlich Auswirkung auf die zukünftige Kostenbelastung und damit Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Gewinne. Die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung sind eine Zeitpunkt bzw. Zeitraumbezogene Darstellung der Vergangenheit – Lohnerhöhungen aber beziehen sich auf einen unbestimmten Zeitraum in der Zukunft:
Die Lohnerhöhung hat eine quasi nicht rücknehmbare oder wieder reduzierbaren Auswirkung auf die Zukunft bzw. unendlich viele Jahre. Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der von der Lohnerhöhung betroffenen Unternehmen kann aber wegen des aus komplexen Verflechtungen – insbesondere internationale – Geschäft, nicht auch nur annähernd für mehrere Jahre ausreichend sicher prognostiziert werden.
Der Lohn bzw. das Gehalt beinhalte aber schon eine nicht näher konkretisierbare Komponente für die geleistete gute Arbeit. Wenn eine Gewinnbeteiligung der Arbeitenden Bevölkerung politisch gewollt ist, so sind Lohn und Gehalt vorher um diesen Faktor zu kürzen – was zugegebener Massen nicht einfach zu berechnen ist und tatsächlich als völlig irrealistisch zu bezeichnen ist – so dass der Lohn oder das Gehalt ausschließlich den für den Lebensunterhalt – sprich für das Überleben des Faktors Arbeit notwendigen – Finanzbedarf abdeckt. Die dann periodisch entsprechend der Bilanzzeitpunkte auszubezahlenden Gewinnbeteiligung, muss dann anteilig als Beteiligung des Faktors Arbeit im Gegensatz zum verwendeten Kapital – an den durch die geleistete Arbeit erwirtschafteten Mehrwerten errechnet werden.
Lösung:
Die Beteiligung der Arbeit am Kapital ist eine aus dem untergegangenen Sozialismus stammende Reliquie. Wenn man denn unbedingt zwangsweise eine Beteiligung der Arbeit am Gewinn realisieren will, dann kann man dass bei Aktiengesellschaften zum Beispiel über Optionsmodelle gestallten: Den Mitarbeiter werden Kaufoptionen für Aktien Ihres Arbeitgerbers angeboten. Die Laufzeit derartige Optionen beträgt üblicher Weise zwei bis fünf Jahre. Zu beachten ist aber dringenst, dass hier durch die Ausübung der Optionen keine neuen Aktien geschaffen werden (sogenannte Optionen auf genehmigte Kapitalerhöhung), sondern, dass das Unternehmen entsprechend viele Aktien vom Markt kaufen darf – was dann den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn reduziert – und den Mitarbeitern die Aktien zum Kaufpreis der bei Ausgabe der Optionen vereinbart wurde, überträgt.
Auf diese Weise werden die Mitarbeiter direkt am erwirtschafteten Gewinn beteiligt ohne mit den Altaktionären in Konflikt zu geraten. Durch die Vermeidung einer Kapitalerhöhung bei Ausübung der Optionen wird eine Verwässerung zu lasten der Altaktionäre vermieden. Durch den Rückkauf eigener Aktien durch das Unternehmen, wird zudem der an das Kapital ausschüttbare Gewinn entsprechend reduziert, so dass ein Berechnung vermieden wird, wie viel des Gewinns denn an die Arbeiter gehen soll und wie viel an die Aktionäre.
Dieses Modell funktioniert aber nur bei Aktiengesellschaften. Wenn denn z.B. der Aufsichtsrat zu viele Optionen an die Arbeiter vergibt, wird dies am Markt als zukünftige Gewinnreduzierung mit eingepreist, was die überzogene Verwendung am Kapital vorbei verhindert.
Bei GmbH u.Ä. müsste dies per nicht verbriefter, stimmrechtsloser, temporärer Anteilsscheine geschehen, was aber deutlich aufwendiger und schwieriger zu gestalten ist.