Euro-Rettungsschirm
Die Ende September / Anfang Oktober 2011 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Zustimmung zum Eurorettungsschirm – sprich die „Erweiterung“ des ESFS – ist in sich und seinen Details eine Entscheidung geprägt von wirtschaftlichem Unverständnis und fehlendem vorausschauendem Denken und Handeln…hier zeigt sich besonders drastisch, dass die „Schritt für Schritt“-Vorgehensweise der Kanzlerin Merkel einen Fehler an sich bedeutet.
Die Erweiterung besteht aus drei Teilen:
1.) Der Refinanzierung von staatlichen Schuldverschreibungen, die zur Rückzahlung fällig werden, bei bestehendem verschlossenem Zugang zum privaten Kapitalmarkt.
2.) Die Gewährung zusätzlicher Kredite – sprich zusätzliche Schuldverschreibungen – bei bestehender Kreditierungsklemme über den marktwirtschaftlichen, privaten Kapitalmarkt.
3.) Die Rettung von privaten und öffentlich-rechtlichen Banken bei auftretender möglicher Insolvenz dieser Banken.
Während Punkt 1. noch als sinnvoll angesehen werden kann, sind die Teile zwei und drei schlicht als „hirnrissig“ zu bezeichnen – um es milde auszudrücken...wie die folgenden Ausführungen zeigen werden.
Zu 1.)
Wenn ein Staat einen Schuldenstand erreicht hat, so dass er seine aufgenommenen Kredite und Zahlung der darauf entfallenden Zinsen nicht mehr schultern kann, weil die Tilgung bei Fälligkeit nicht möglich ist und die Refinanzierung eine Verzinsung bedingen würde, die nicht mehr tragbar ist, da die potentiellen privaten Gläubiger einen deutlich erhöhten Sicherheitszuschlag in die Verzinsung einbauen müssen, so ist die zeitlich begrenzte und an Bedingungen geknüpfte Kreditübernahme durch am Kapitalmarkt als leistungsfähiger eingeschätzten Staaten – sprich Volkswirtschaften – durchaus sinnvoll, weil bei sinkender Zinszahlung der überschuldeten Staaten, ohne zusätzliche, neue Verschuldung des in finanzielle Bedrängnis geratenen Staates, die nicht mehr auf Zinszahlungen verwendeten Gelder für die Tilgung – sprich fristgerechte Rückzahlung – von später fälligen Schuldverschreibungen – was die Reduzierung der Verschulung beinhaltet – genutzt werden kann, wodurch der Schuldenstand sinkt, dadurch wiederum die Zinslast des überschuldeten Staates sinkt, so dass dann auch der Zugang zum privaten Kapitalmarkt wieder „erwirtschaftet“ werden kann.
Bedingung hierfür ist aber, zum einen, dass keine weiteren Kredite mehr aufgenommen werden und zum zweiten, dass man sich vorher auf den Weg aus der Finanzmiesere einigt – sprich ob Rettung oder kontrollierte Insolvenz (wie immer die auch aussehen mag), denn wenn erst die Alt-Schulden durch die anderen Staaten übernommen worden sind (~ Rettung) und man anschließend doch keinen anderen Ausweg des überschuldeten Staates sieht, als denn den Schuldenschnitt – sprich den Verlust der gewährten Kredite – (~Insolvenz) so übernimmt der Steuerzahler der leistungsfähigeren Volkswirtschaften, genau jene Kreditausfälle, die eigentlich die vorherigen privaten Marktteilnehmer zu schultern hätten.
Wichtig hier ist es sich die Folgen eines Schuldenschnittes zu vergegenwärtigen:
Singulär, auf die einzelne Volkswirtschaft fokussiert, bedeutet ein Schuldenschnitt, dass der Staat seine Schulden und Zinsen wieder selber finanzieren kann.
Auf die Europäische Schuldenkrise aber bezogen bedeutet ein Schuldenschnitt eines Staates zweierlei:
A.) Der erste Staat der eine Schuldenschnitt durchläuft, macht es exemplarisch vor, wie sich auch die anderen überschuldeten Staaten von seinen Kredit und Zinslasten befreien können.
B.) Dies hat dann aber wiederum zur Folge, dass auch anderen Staaten der Zugang zum privaten Kapitalmarkt komplett abgeschnitten wird, weil die privaten Gläubiger ja jetzt vorgemacht bekommen haben, wie sich die politisch handelnden Personen, die sich diese Lasten selbst aufgebürdet haben, sich von Ihren Lasten befreien werden…womit der Kapitalmarkt sofort zusammenbricht.
Zusätzlich ist dann auch der Weg aller Staaten im Euro-Raum zurück an die privaten Geldquellen für nicht absehbare Zeit blockiert.
Zu 2.)
Einem Staat weitere Kredite zu gewähren, der schon vor der Einräumung seiner neuen Kreditlinie die Altkredite nicht mehr bedienen kann ist auch ohne volks- oder betriebswirtschaftliches Wissen leicht als kompletter Nonsens einzustufen. Durch die Gewährung neuer Schulden wird der Weg in die Insolvenz nur wahrscheinlicher und das umso größere Chaos nur aufgeschoben.
Zu 3.)
Wenn denn zahlungsunfähige Staaten durch die Kreditierung von leistungsfähigeren Volkswirtschaften über Wasser gehalten werden, so ist eine Rettung privaten Gläubiger überhaupt nicht notwendig, weil ja kein Zahlungsausfall erfolgt und somit die privaten Gläubiger kein Geld verlieren. Wenn aber dennoch Fazilitäten für private Banken vorgehalten werden, so hat man sich schon vor der Rettung unausgesprochen auf eine Insolvenz der in Bedrängnis geratenen Staaten geeinigt ohne dies auszusprechen, denn nur beim Zahlungsausfall von Staaten, kann es sein, dass die kreditgebenden Banken in Schwierigkeiten geraten. Womit wir wieder beim Unfug der Rettung privater Banken wären, was aus volkswirtschaftlich-marktwirtschaftlicher Betrachtung absoluter Unfug ist, da hier der Staat zugunsten eines Branchen tief in den Markt eingreift und somit die Marktmechanismen aushebelt.
Die Rettung privater Banken in marktwirtschaftlich orientieren Volkswirtschaften ist ohnehin als völlig sinnentleert zu bezeichnen, weil sie den marktwirtschaftlichen Grundsätzen widerspricht.
Alle drei vorgesehenen Lösungen der Schuldenkrise der Eurostaaten sind somit als Unfug bewiesen.
Richtig wäre es die staatlichen Strukturen – Abgeordnetensaläre, Dienstposten in der öffentlichen Verwaltung, etc. – zusammen zu streichen, um die strukturelle Ausgabelast zu senken ohne die Kaufkraft der Binnenwirtschaft und der Außenwirtschaft zu tangieren. Dies müsste aber durch die politisch Handelnden bewerkstellig werden, die sich somit ins eigene Fleisch schneiden müssten, was aber selbst angesichts dieser massiven Krise offensichtlich nicht möglich ist.
Wenn nun also zuerst die Rettung erfolgt – also die privaten Gläubiger durch die neuen staatlichen Gläubiger ersetzt werden – und dann als zweiter Schritt ein Schuldenschnitt durchgeführt wird – so wie es derzeit wohl geplant wird – dann kommt die Auszahlung der garantierten Gelder u.a. durch die Bundesrepublik Deutschland schneller in die Phase der Realität als von den meisten Abgeordneten gedacht wird.
Das Problem, dass aber auch die Bundeskanzlerin noch nicht erkannt hat, ist dabei, dass mit diesen falschen Lösungen zur Schuldenkriese nicht nur der Euro und die Europäische Union in Existenzgefahr schweben…sondern die Staaten an sich, wegen sinkender Akzeptanz durch den regierten Bürger. Dass diese „Bombe“ in Deutschland schon am ticken ist, sieht man an der Wahlbeteiligung von häufig um die, weniger als oder nur knapp über 50 Prozent…sprich die andere Hälfte der Wahlberechtigten hat den Regierenden schon den Rücken gekehrt.
In der Organisation des Zusammenlebens der Bevölkerung aber liegt der eigentliche Sinn eines Staates. Wenn diese Funktion aber massiv angezweifelt wird bzw. abhanden kommt, so erübrigt sich die Notwendigkeit der staatlichen Ordnung.
Es beginnt sich zu rächen, dass in entscheidenden Fragen von der Politik keine eindeutige Lösung herbeigeführt wurde. So z.B. in der Frage was die EU sein soll: Staatenbund oder Bundesstaat…aber auch hierbei gilt die gleiche Problematik wie schon oben beschrieben, dass die Entscheider sich selber in Ihren Befugnissen und insbesondere Einkommensmöglichkeiten beschneiden müssten.