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EU-Verfassung

Zur unbeantworteten Kernfrage und Ihrer Folgen – wem sie nutzt und wem sie schadet und warum die Kernfrage nicht beantwortet wird.

 


Die gerade diskutierte Frage um die EU-Verfassung, begründet sich auf einer seit wahrlich ewigen Zeiten offenen aber offensichtlich auch vergessenen Kernfrage der Europäischen Union:

           

            Was soll die EU sein: ein Staatenbund oder ein Bundesstaat?

 

Dass den Allermeisten dieses Problem nicht bewusst ist, liegt auch daran, dass sie sich nicht so intensiv mit der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union befasst haben, wie der Verfasser, der schon seine Diplomarbeit zum Thema „Der Europäische Binnenmarkt – Eine integrationstheoretische und ökonomische Zwischenbilanz zum Ende des Jahres 1992 – verfasste.

 

Wäre diese Kernfrage gelöst, ergebe sich der Streit über Für und Wider der Verfassung gar nicht bzw. nicht in diesem Umfang und Schärfe.
 
Die derzeit diskutierten Fragen scheinen sich – auf den ersten Blick – nur auf handhabbare Randerscheinungen bzw. persönliche Animositäten zu fokussieren – wie etwa die Frage, ob die EU einen Außenminister haben darf oder nicht? Zur Vertuschung dieser ungelösten Frage wird z.B. in der Amtssprache der EU der Begriff „Minister“ ersetzt durch den „Kommissar“…was aber an seinen Aufgaben und Funktionen gar nichts ändert.

Die Frage nach dem Für und Wider eines Außenministers bzw. Außenkommissars würde sich gar nicht stellen, wenn die oben aufgezeigte Kernfrage beantwortet wäre, denn…

 

Ist die EU nur ein Staatenbund – sprich ein Zusammenschluss rechtlich weiterhin völlig selbständiger Staaten – dann würde es sich verbieten, dass die EU einen eigenen Außenminister installiert, mit seinen tausenden von Mitarbeitern, diversen Amtssitzen etc. Zusätzlich wäre z.B. das Europaparlament schlicht und ergreifend überflüssig.

 

Soll die EU aber ein Bundesstaat sein – wie z.B. die USA – dann mussten die Nationalstaaten ihre eigenen Ministerien extrem stark reduzieren bzw. größtenteils sogar auflösen und Ihre tausenden Beamten entlassen…wie im anderen Falle die EU-Bürokratie massiv abgebaut werden müsste.

 

Aber genau darin besteht das Kernproblem:

Es ist allgemein bekannt, dass jeder Chef nur maximal so gut sein kann, wie die Vorarbeiten seiner Mitarbeiter. Sprich die Mitarbeiter des Ministers bzw. des Kommissars haben den entscheidenden Einfluss auf die Wirkung, Aussage und Tendenzen des Chefs.
Wenn sich die Mitglieder der EU für die eine oder andere Lösung (~Staatenbund oder Bundesstaat) der Kernfrage entscheiden würden, müssten entweder die nationalen Beamten oder die EU-Beamten um Ihren Job fürchten. Weil dies aber keiner der Beamten will, verteidigen sie das Patt in der Kernfrage: wo weniger Posten zu vergeben sind, da sind auch weniger Aufstiegschance und vor allem Einkommensmöglichkeiten vorhanden. Und die beste Verteidigung – gleichzeitig zu beiden Seiten – ist nun mal dass nichts getan wird.

 

 

Für den Steuern zahlenden Bürger ist es aus rein logischer – emotionsloser – Betrachtung völlig egal, welche der beiden Lösungen gefunden wird. Immer haben Sie einen Außenminister oder auch nur ein Parlament und seine zur Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendigen Beamten, die aus ihren Steuergeldern finanziert werden.
Solange die Kernfrage aber nicht beantwortet wird, unterliegen die Bürgen einer Doppelverwaltung mit exakt gleichen Aufgaben und auch den mindestens doppelten Kosten, die ja schließlich aus Steuergeldern finanziert werden und nicht eben per Wunder vom Himmel herabfallen.
Deshalb verhindern die Beamten in der EU und den nationalen Ministerien eine Entscheidung, denn dieses Patt ist für beide Seiten – der Beamten wohlgemerkt – von Vorteil. Eine Entscheidung hingegen würde auf einer der beiden Seiten massiv Köpfe rollen lassen.

Weil die Zuarbeiten von beiden Seiten ungenügend für eine Entscheidung der Kernfrage sind, wird die Kernfrage nicht beantwortet.
Die Nicht-Entscheidung kommt auch den Ministern und Kommissaren entgegen, denn für Sie gilt das gleich: wenn eine Entscheidung käme, würde Ministerposten bzw. Kommissarsstellen abgebaut.
Weil sich beide Seiten auch noch um Kompetenzen rangeln können, kann auch jeder die Verantwortung für ein nicht funktionierendes System auf den anderen abschieben. Und selbst den aufgeklärten und gebildeten Bürgern ist es nicht möglich eine eindeutige Schuldzuweisung vorzunehmen.

Die Lasten aus diesem Patt tragen die Bürger der EU, denn sie müssen das Ganze ja finanzieren. Gerade weil das Doppel-System so kompliziert ist, können sie auch keine Verantwortung zuweisen und damit keine Änderungen im Ablauf, in den Entscheidungen oder im System verlangen bzw. zumindest anmahnen.