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Nebenjobs von Bundestagsabgeordneten

Der Wahlbürger geht davon aus, dass der Job als Bundestagsabgeordneter ein Full-time-Job ist. Gerade deshalb ist nicht zu verstehen, warum diverse Bundestagsabgeordneten noch einen gut bezahlten „Nebenjob“ ausüben können .

Gerade wenn es sich um Verbandstätigkeit handelt, die mit einem sechs-stelligen Jahresgehalt „entlohnt“ wird, liegt der Verdacht nahe, dass hier Interessenverbände die Vertretung ihrer Interessen bezahlen.

Nun muss man sich aber erst mal des gewollten Interessenkonfliktes klar werden:
Auch offiziell wollen wir halt nicht nur Beamte als Volksvertreter haben, sondern eben alle Teile der Berufstätigen sollen im Bundestag vertreten sein. Nichts liegt also näher, als diese „Nebentätigkeit“ von Bundestagsabgeordneten zu akzeptieren.
Um nun aber der bezahlten Lobby-Arbeit Einhalt zu gebieten, hat der Bundestag beschlossen, dass die Abgeordneten Ihre neben den für das Bundestagsmandat gezahlten Diäten „erwirtschafteten“ Einkünfte veröffentlichen müssen. Dagegen läuft gerade ein Verfahren initiiert von mehreren Bundestagsabgeordneten.

Meiner Meinung nach geht der Bundestag – mit seiner Veröffentlichungspflicht – hier den völlig falschen Weg, der zudem auch noch dem eigenen Interesse der Vielfältigkeit der Abgeordneten widerspricht.

Deswegen muss ich denen, die gegen diese Veröffentlichungspflicht juristisch angehen, Recht geben. Es kann nicht sein, dass sie hier jedem unter die Nasen reiben müssen, was sie in ihrem früheren und oder späteren Beruf verdienen. Zudem schreckt man mit einer solchen Veröffentlichungspflicht auch gerade Selbständige oder Kapitalanleger von einem Bundestagsmandat ab.

Wesentlich besser und auch die juristische Klärung ad acta legend, wäre folgende Entscheidung:

Da das Bundestagsmandat ein Full-Time-Job ist, muss jede Nebentätigkeit die Tätigkeit aus dem Bundestagsmandat einschränken. Also ist es nicht gerechtfertigt, dass die Bundestagsabgeordneten Diäten für eine Zeit beziehen, in der die Abgeordneten einer anderen Tätigkeit nachgehen.

Vorschlag:
Jeder Bundestagsabgeordnete muss seine zusätzlichen Einkünfte also nur der Bundestagsverwaltung mitteilen. Diese kürzt entsprechend die Diät für den nächsten Monat, was auch dazu führen kann, dass die Bundesrepublik dem Abgeordneten überhaupt keinen einzigen Cent mehr zahlen muss.

Dadurch werden nicht nur die gewollten, bezahlten Interessenvertretungen legalisiert sondern die Bundesrepublik zieht aus dieser Vermeidung einer Doppelentlohnung auch noch Ihren finanziellen Vorteil. Und zudem würde die Geheimhaltung der Einkünfte jedes Bürgers – auch der Abgeordneten – geschützt.